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Die Fälligkeiten der einzelnen Steuern sind gesetzlich geregelt und jedes Jahr gleich. Damit Sie nicht vergessen rechtzeitig Ihre Steuerunterlagen abzugeben, haben wir für Sie eine Übersicht der Fälligkeiten erstellt.
Fällt einer der genannten Termine auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, dann verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.
- Umsatzsteuervoranmeldung
10. des Folgemonats oder 10. des übernächsten Monats bei gewährter Dauerfristverlängerung
- Einkommensteuer- und Körperschaftssteuervorauszahlung
10.03. | 10.06. | 10.09. | 10.12.
- Gewerbesteuervorauszahlung
15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11.
- Sozialversicherungsbeiträge
drittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats
- Lohnsteueranmeldung
10. des Folgemonats
Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitiger Abgabe bzw. Zahlung Säumnis- und Verspätungszuschläge fällig werden können.
Der Steuerkalender 2012 zum Download: Steuerkalender 2012
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